Abfrage über Zentralregister?
Der sofortige Zugriff auf die Rettungskarte im Fahrzeug ist die schnellste und praktikabelste Lösung. Bestrebungen, die Daten über ein zentrales Register, etwa beim Kraftfahrt-Bundesamt abzufragen, sollten objektiv und kritisch betrachtet werden.
Die Feuerwehren sind an der Unfallstelle damit überfordert, besonders dann, wenn
- die Fahrzeuge nicht identifiziert werden können (Nummernschilder sind nicht mehr am Fahrzeug)
- bei mehreren verunfallten Fahrzeugen nur an einem Fahrzeug gearbeitet werden kann. Bei direktem Zugriff auf die Rettungskarte ist Hilfe an allen Fahrzeugen gleichzeitig möglich
- durch Funklöcher die Abfrage erschwert oder gar unmöglich ist
- die flächendeckende Einführung, wie abzusehen, zu lange dauert.
Die Feuerwehrleute können nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass sie die richtige Rettungskarte zum Fahrzeug finden. Bei Abweichungen oder Zuordnung einer falschen Rettungskarte, die die Handlungen negativ beeinflusst, entsteht ein erhebliches Haftungsrisiko.
Zusätzlich werden die Feuerwehren durch Anschaffung und Pflege von entsprechendem Equipment finanziell belastet.
Alle Beteiligten sollten einheitlich die standardisierte Platzierung der Rettungskarte im Fahrzeug fordern. Ebenso sollte es ein Gesetz geben, wonach die Rettungskarte im Fahrzeug vorhanden sein muss. Die Fahrzeughersteller würden einen großen Beitrag leisten, wenn sie die Rettungskarte evtl. in Verbindung mit der Safetybag bereits bei der Auslieferung dem Kunden zur Verfügung stellen.

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Im SafetyBag ist die Rettungskarte optimal und sofort ersichtlich platziert..


















